Landesbeauftragter stellt zum Start von Schule und Kita neues Infopaket zum Datenschutz zur Verfügung

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.09.2021

Der Start in die Schule oder Kindertagesstätte (Kita) ist für Kinder und Eltern ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Dabei stellen sich auch zahlreiche Fragen rund um den Datenschutz: Darf bei Schul- oder Kitaveranstaltungen fotografiert werden? Muss mein Kind ein begründetes ärztliches Attest vorlegen, wenn es ohne Maske in die Schule will? Kann von mir oder meinem Kind ein Impfnachweis, z.B. über eine Masernimpfung, verlangt werden? Welche Daten darf die Schule bzw. die Kita überhaupt verarbeiten? Online-Lernplattformen und Videokonferenzen: Wie sicher sind die Daten?

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BfDI zur Abfrage des Impf- und Teststatus durch Arbeitgeber

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der BfDI steht hierzu bereits mit den beteiligten Bundesministerien in Kontakt. Mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise im Gesundheitsbereich, können Arbeitgeber und Dienstherren momentan weder den Impf- oder Teststatus ihrer Beschäftigten erfragen oder irgendeine Art von Testungspflicht anordnen. Der BfDI betont, dass hier datenschutzfreundliche Regelungen im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten getroffen werden sollten: „Je nachdem, ob man sich für 2G oder 3G entscheidet, müsste die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch gar nicht wissen, welchen konkreten Status ihre Beschäftigten haben. Eine Unterscheidung der Nachweise wäre dann nicht notwendig.“ Um die geforderte Rechtsklarheit zu schaffen, wird der BfDI die beteiligten Bundesministerien weiterhin intensiv beraten.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/14_Abfrage-Impfstatus.html;jsessionid=F9943A08294D83667A28FD779443CF10?nn=251944

Neue NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, legt den ersten Bericht vor

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2021.

Die Landesbeauftragte berichtet damit über ihre Tätigkeit sowie über Entwicklungen zu Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit.

Bei der Vorstellung ihres ersten Berichts zeigte sich die im Mai gewählte Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, verwundert: Bei manchen öffentlichen Stellen in NRW herrscht noch die alte Geheimniskrämerei. Dabei wird das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) im November dieses Jahres zwanzig Jahre alt und soll Verwaltungshandeln transparenter machen. Die Bürger*innen in NRW sollen ihrer Verwaltung auf den Zahn fühlen können. „Trotz inzwischen vorhandener Routine mit IFG-Anfragen schieben manche Behörden immer noch Geheimhaltungsinteressen vor, die nach dem IFG NRW unbeachtlich sind“, sagte Gayk. Das zeigen einige Fälle im Bericht, bei denen es um Finanzierungen, Verträge oder auch nicht optimales Verwaltungshandeln ging, für das sich die Bürger*innen interessierten.

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Datenschutz für Kinder: Neuer Workshop für Berliner Grundschulen

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Zum neuen Schuljahr veröffentlicht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, ihr überarbeitetes medienpädagogisches Angebot und bietet Berliner Grundschulen ein neues und kostenloses Workshop-Format an.

Der Workshop „Datenschutz für Kinder“ richtet sich speziell an die Jahrgangsstufen 4 bis 6. Verteilt über fünf Unterrichtsstunden vermittelt der Workshop digitale Kompetenzen und führt in die Datenschutzwelt ein. Die Schüler*innen entdecken spielerisch, was Daten sind, wie sie erhoben werden und wieso sie schützenswert sind. Warum Datenschutz auch im Homeschooling wichtig ist, wird in einem Video erläutert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Information über personalisierte Werbung: Durch das Basteln von fiktiven Werbeanzeigen vertiefen die Schüler*innen ihr Verständnis von personalisierter Werbung und der Nutzung veröffentlichter Daten. Anhand von praxisnahen Fallbeispielen, diskutieren die Schüler*innen, wie sie sich persönlich verhalten würden. Am Ende des Workshops wird ein Datenschutzvertrag geschlossen.

„Kindern frühzeitig zu vermitteln, was personenbezogene Daten sind, was sich hinter dem Begriff Datenschutz verbirgt und wie sie selbst Einfluss darauf nehmen können, was mit ihren Daten geschieht, ist mir ein ganz besonderes Anliegen. Mit Hilfe von Spielen und interaktiven Einheiten lernen die Schüler*innen in unserem neuen Workshop, welche Rechte sie haben, wie sie sich persönlich schützen und insbesondere, wie sie sich im Internet sicher bewegen können“, sagt Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Auf www.data-kids.de finden Grundschulkinder, Lehrkräfte und Eltern umfangreiche Materialien, die dabei helfen, sich in der Welt des Datenschutzes besser zurechtzufinden.

Interessierte Lehrkräfte können sich per E-Mail oder telefonisch für den Workshop anmelden.

Tel.:  +49 30 13889 – 124
E-Mail:  medienkompetenz@datenschutz-berlin.de
Webseite: www.data-kids.de

HBDI begleitet Projekt TeleCOVID Hessen über verschiedene Entwicklungsstufen

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 12.08.2021.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) war bei dem Projekt TeleCOVID Hessen von Beginn an beratend tätig und hat kontinuierlich auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewirkt. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass auch die Rechte der betroffenen Patientinnen und Patienten bei dieser innovativen telemedizinischen Lösung gewahrt bleiben.

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