BfDI startet Konsultationsverfahren zur KI im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 01.10.2021

Am 30. September 2021 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sein Konsultationsverfahren zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gestartet.

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LfDI startet Kooperation mit Mainz 05 im Rahmen des „05er Klassenzimmer“ – Kugelmann: „Medienkompetenz soll ein Volltreffer werden

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Die Qualität der Verteidigung zählt mit zu den entscheidenden Faktoren im Fußball, ob eine Mannschaft ein Spiel gewinnt oder verliert. Dass es auch digital einiges zu verteidigen gibt, lernen Schülerinnen und Schüler ab sofort in dem Modul „Digitale Selbstverteidigung“, mit dem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) sich im Aktionsprogramm „05er Klassenzimmer“ des 1. FSV Mainz 05 e.V. beteiligt.

In den Veranstaltungen, die in Räumen des Stadions des Fußballvereins stattfinden, erfahren die Schülerinnen und Schüler wie sie sich und ihre Daten beim Benutzen ihres Smartphones und beim Surfen im Internet schützen können. Das Modul zur „Digitalen Selbstverteidigung“ basiert auf dem Schülerworkshop-Programm des LfDI, welches seit über 10 Jahren angeboten wird. Hier geht es um Fragen der Geschäftsmodelle von sozialen Netzwerken, Selbstdatenschutz, Smartphones und Apps sowie auch aktuelle datenschutzpolitische Fragen – wie beispielsweise Fake-News im Vorfeld der Bundestagswahl. „Wissen um die eigenen Daten und wie ich sie vor Datenmissbrauch verteidigen kann, ist und bleibt Grundkompetenz digitaler Souveränität“, so LfDI Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Wir werden Heranwachsende auf diesem Weg auch weiterhin begleiten und sie mit dem ausstatten, was ihren Online-Alltag sicherer macht. Über Kooperationen wie der mit Mainz 05 bringen wir dieses Wissen auch an andere Lernorte.“

Neben der neuen Kooperation mit Mainz 05 hat der LfDI im Zuge des Corona-Schuljahr 2020/21 auch grundsätzliche Erweiterungen seiner Workshops durchgeführt. „Wir haben auf die Schulschließung mit dem Angebot digitaler Online- und Hybridworkshops reagiert“, so Prof. Kugelmann. „Unsere Referentinnen und Referenten haben dabei methodisch-didaktisch angepasste Inhalte mit den Schülerinnen und Schülern über die unterschiedlichen Videoplattformen durchgeführt.“ Es hat sich gezeigt, dass das Format Online-Workshop grundsätzlich auch außerhalb Pandemiezeiten ein Angebot bleiben wird, da es den Schulen zum Teil mehr Flexibilität gibt, die Inhalte in den Unterrichtsbetrieb einzubinden. Die Schülerinnen und Schüler sind inzwischen an die digitalen Systeme gewohnt und die Benutzung funktioniert routiniert.

Bei rund 5000 Workshops, die der LfDI inzwischen von der Grundschule bis zur Oberstufe und in die berufliche Bildung hinein durchgeführt hat, sind die Inhalte an vielen Schulen mittlerweile fest verankert und regulär eingeplant. Durch den schnellen Wandel an Themen, mittlerweile wird in den Workshops auch über die Smartwatches und Smartspeaker-Geräte in den Haushalten der Teilnehmer sowie die Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) informiert, bleibt das Thema auch für die „alten Hasen“ ein Dauerbrenner.

Die Veranstaltungen des LfDI werden für die Schulen kostenlos angeboten, da er bei der Finanzierung aus dem Bereich Verbraucherschutz des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) mit Mittel unterstützt wird. Inhaltlich fügen sie sich in das Landesprogramm Medienkompetenz Macht Schule (MmS) und dem Medienkomp@ss RLP des Bildungsministeriums ein.

Begleitend zu den Präsenz- und Online-Veranstaltungen an den Schulen stellt der LfDI Rheinland-Pfalz die Workshopmaterialien sowie viele weitere Informationen, Flyer und News auf der gemeinsamen Jugendhomepage der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, www.youngdata.de, bereit.

Weitere Informationen:
– Informationen zum „05er Klassenzimmer“ https://www.mainz05.de/engagement/05er-klassenzimmer/ueber-uns/
– Antragsformular reguläre Schülerworkshops https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/online-services/schuelerworkshopformular/?1=1
– Flyer „Datenschutz aus erster Hand“ https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Publikationen/Faltblatt_Mit_Datenschuetzern_lernen.pdf
– Links zu Methoden und Konzepten auf YoungData https://www.youngdata.de/was-gibts-in-deiner-naehe/rheinland-pfalz/materialien-grundschulworkshops/
– Chronologie „10 Jahre Schülerworkshops“ https://www.youngdata.de/index.php?id=441

Berliner Schulgesetz: Reform stärkt den Datenschutz im Bildungsbereich

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus von Berlin weitreichende Änderungen am Berliner Schulgesetz verabschiedet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, begrüßt die vorgenommenen Änderungen in Bezug auf den Datenschutz: „Damit wird der Einsatz digitaler Lernmittel in den Berliner Schulen auf sichere Füße gestellt“, sagt Smoltczyk. „Ich freue mich, dass das Abgeordnetenhaus meine Vorschläge zur Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten von Schüler*innen und Lehrkräften in das Gesetz übernommen hat. Mit den neuen Regelungen sind die Berliner Schulen für das digitale Zeitalter gewappnet.“

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schüler*innen und Lehrkräften bei der Nutzung digitaler Lernmittel im Unterricht. Hier schafft das Schulgesetz nun endlich eine Rechtsgrundlage, die diese Datenverarbeitung explizit erlaubt. Für Schulen bringt das die nötige Rechtssicherheit. So ist beispielsweise die Einholung von Einwilligungen zur Nutzung von Videokonferenzen und des Lernraums Berlin nicht mehr nötig.

Darüber hinaus verpflichtet das Schulgesetz die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, regelmäßig eine Auswahl für die an Schulen in Betracht kommenden digitalen Lehr- und Lernmittel festzulegen. Damit greift das Abgeordnetenhaus eine Forderung der Datenschutzbeauftragten auf. Mit der Regelung soll gewährleistet werden, dass den Schulen die notwendige Hilfestellung bei der Auswahl datenschutzkonformer digitaler Werkzeuge gegeben wird.

Die Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass in vielen Schulen noch immer Unsicherheit herrsche, welche Dienste aus Datenschutzsicht unbedenklich eingesetzt werden können. Bislang sei es Aufgabe der Schulleitungen und Lehrkräfte, die Dienste rechtlich, technisch und pädagogisch zu prüfen. Die Neuregelung entlaste die Schulen von dieser Aufgabe und bündele die notwendige rechtliche und technische Prüfung bei der Senatsverwaltung. Bei Wahrnehmung dieses Angebots können die Schulen darauf vertrauen, datenschutzkonforme digitale Lernmittel zu nutzen. Die freiwerdenden Kapazitäten können wieder in der pädagogischen Arbeit zum Einsatz kommen.

„Mit Stolz kann Berlin nun von sich sagen, eines der modernsten Schulgesetze zu haben, das digitalen Unterricht datenschutzgerecht ermöglicht. Das Gesetz kann auch für andere Bundesländer richtungsweisend sein. Jetzt ist die Senatsverwaltung für Bildung gefragt, die veraltete Schuldatenverordnung zu modernisieren und eine Verordnung zu den digitalen Lernmitteln zu erlassen, um das Gesetz in der Praxis mit Leben zu erfüllen“, erklärt die Datenschutzbeauftragte.

Landesbeauftragter stellt zum Start von Schule und Kita neues Infopaket zum Datenschutz zur Verfügung

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.09.2021

Der Start in die Schule oder Kindertagesstätte (Kita) ist für Kinder und Eltern ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Dabei stellen sich auch zahlreiche Fragen rund um den Datenschutz: Darf bei Schul- oder Kitaveranstaltungen fotografiert werden? Muss mein Kind ein begründetes ärztliches Attest vorlegen, wenn es ohne Maske in die Schule will? Kann von mir oder meinem Kind ein Impfnachweis, z.B. über eine Masernimpfung, verlangt werden? Welche Daten darf die Schule bzw. die Kita überhaupt verarbeiten? Online-Lernplattformen und Videokonferenzen: Wie sicher sind die Daten?

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BfDI zur Abfrage des Impf- und Teststatus durch Arbeitgeber

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der BfDI steht hierzu bereits mit den beteiligten Bundesministerien in Kontakt. Mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise im Gesundheitsbereich, können Arbeitgeber und Dienstherren momentan weder den Impf- oder Teststatus ihrer Beschäftigten erfragen oder irgendeine Art von Testungspflicht anordnen. Der BfDI betont, dass hier datenschutzfreundliche Regelungen im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten getroffen werden sollten: „Je nachdem, ob man sich für 2G oder 3G entscheidet, müsste die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch gar nicht wissen, welchen konkreten Status ihre Beschäftigten haben. Eine Unterscheidung der Nachweise wäre dann nicht notwendig.“ Um die geforderte Rechtsklarheit zu schaffen, wird der BfDI die beteiligten Bundesministerien weiterhin intensiv beraten.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/14_Abfrage-Impfstatus.html;jsessionid=F9943A08294D83667A28FD779443CF10?nn=251944