BayLDA-Tätigkeitsbericht 2020: Anhaltender Bedarf für Beratungen und Entscheidungen im Datenschutz

– Auch im Datenschutz ist die Pandemiebekämpfung Thema Nr. 1 –

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 13.07.2021

Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Michael Will, stellte am Dienstag, den 13. Juli 2021 den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für das Jahr 2020 vor. „Auch im Datenschutz war 2020 – das Jahr der Pandemiebekämpfung – geprägt von neuen Arbeitsbedingungen genauso wie von unzähligen neuen Fragestellungen. Das Datenschutzrecht hat diese Bewährungsprobe gut bestanden und die widerstreitenden Interessen effektiver Seuchenabwehr in Unternehmen wie Vereinen und Transparenz bzw. Kontrolle des Einzelnen über seine Daten ausbalanciert. Trotz guter Ausgangsbedingungen bleiben die anhaltend hohen Fallzahlen gerade bei Beschwerden und Datenschutzverletzungen eine Herausforderung.“

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HBDI passt den Zeitraum, in dem Schulen ihre Videokonferenzsysteme umstellen müssen, der Verzögerung in der Einführung des Videokonferenzsystems des Landes an

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 09.07.2021.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Professor Dr. Alexander Roßnagel wurde darüber informiert, dass sich die Einführung des landeseinheitlichen Videokonferenzsystems für die Schulen des Landes Hessen (Landes-VKS) voraussichtlich verzögern wird. Die Verzögerung beruht auf einem Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren.

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Völlig ferngesteuert? Fünf Tage „Datenfunk Extra“: Landesdatenschutzbeauftragter und Verbraucherzentrale starten Podcast-Woche zu Künstlicher Intelligenz

Pressemitteilung des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 01.07.2021.

Der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichen anlässlich der Woche der Medienkompetenz ab dem 5. Juli eine Podcast -Reihe rund um das Thema Künstliche Intelligenz (KI). Beleuchtet werden unter anderem die Chancen und Risiken der KI, Sprachassistenten, Autonomes Fahren sowie Auswirkungen auf den Konsum.

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Länderübergreifende Prüfung: Einwilligungen auf Webseiten von Medienunternehmen sind meist unwirksam – Nachbesserungen sind erforderlich

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Die Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer deutscher Länder haben die Webseiten von Medienunternehmen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Drittdiensten untersucht. Insgesamt wurden auf Basis eines gemeinsamen Prüfkatalogs 49 Webangebote in 11 Ländern geprüft. Schwerpunkt dabei war das Nutzertracking zu Werbezwecken. Die meisten der geprüften Webseiten entsprechen nicht den rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Cookies und anderen Trackingtechniken. Die Medienunternehmen verstoßen damit gegen das Recht ihrer Nutzerinnen und Nutzer auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Auch erste Anpassungen bei einigen Verantwortlichen konnten die rechtlichen Defizite bisher nicht vollständig beseitigen.

Für Nutzerinnen und Nutzer besteht durch die Praxis der Medienunternehmen ein erhebliches Risiko. Die im Rahmen des Nutzertrackings erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Erstellung und Anreicherung umfassender und seitenübergreifender Persönlichkeitsprofile genutzt. Diese werden für das Onlinemarketing, insbesondere im Real Time Bidding-Verfahren (Echtzeitauktion von Werbeplätzen) eingesetzt.

Die beteiligten Landesdatenschutzbehörden wirken auf die Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich ein, um datenschutzkonforme Zustände herzustellen. Falls nötig, werden sie aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergreifen.

Für die koordinierte Untersuchung verschickten die Behörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein ab Mitte August 2020 einen gemeinsam erarbeiteten Fragebogen an Medienunternehmen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Geprüft wurden nicht sämtliche Webseiten der Unternehmen, sondern deren reichweitenstärkste Angebote. Bereits vor Versendung der Fragebögen waren die ausgewählten Webseiten technisch gesichert und analysiert worden. So war ein Abgleich zwischen den Antworten der Medienunternehmen und der tatsächlichen technischen Ausgestaltung der Seiten möglich. Neben den bereits genannten Stellen beteiligte sich auch die Aufsichtsbehörde in Bayern an der inhaltlichen Auswertung der Untersuchungsergebnisse.

Auf den geprüften Medienwebseiten wird eine sehr hohe Anzahl von Cookies und Drittdiensten verwendet, die überwiegend dem Nutzertracking und der Werbefinanzierung dienen.

Die Webseiten fragen zwar in der Regel differenzierte Einwilligungen der Nutzerinnen und Nutzer für die Verwendung von Cookies und Drittdiensten ab.

In der Mehrheit der Fälle sind diese Einwilligungen allerdings nicht wirksam. Im Rahmen der Prüfung wurden vor allem die folgenden Mängel festgestellt:

• Falsche Reihenfolge: Häufig werden einwilligungsbedürftige Drittdienste bereits beim Öffnen der Webseiten eingebunden und Cookies gesetzt – also noch vor der Einwilligungsabfrage.

• Fehlende Informationen: Auf der ersten Ebene der Einwilligungsbanner werden zudem nur unzureichende oder falsche Informationen über das Nutzertracking gegeben.

• Unzureichender Einwilligungsumfang: Selbst wenn der Nutzer die Möglichkeit wahrnimmt, bereits auf der ersten Ebene des Einwilligungsbanners alles abzulehnen, bleiben zahlreiche Cookies und Drittdienste aktiv, die eine Einwilligung erfordern.

• Keine einfache Ablehnung: Während bei allen Einwilligungsbannern auf der ersten Ebene eine Schaltfläche vorhanden ist, mit der eine Zustimmung zu sämtlichen Cookies und Drittdiensten erteilt werden kann, fehlt auf dieser Ebene häufig eine ebenso einfache Möglichkeit, das einwilligungsbedürftige Nutzertracking in Gänze abzulehnen oder das Banner ohne Entscheidung schließen zu können.

• Manipulation der Nutzerinnen und Nutzer: Die Ausgestaltung der Einwilligungsbanner weist zahlreiche Formen des Nudging auf. Das bedeutet, Nutzerinnen und Nutzer werden unterschwellig zur Abgabe einer Einwilligung gedrängt, indem die Schaltfläche für die Zustimmung beispielsweise durch eine farbliche Hervorhebung deutlich auffälliger gestaltet ist als die Schaltfläche zum Ablehnen oder indem die Verweigerung der Einwilligung unnötig verkompliziert wird.

 

Verantwortlich: Sven Müller, Tel. 033203 356-0
Kleinmachnow, 30. Juni 2021

Pandemiebekämpfung – Bewährungsprobe für Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 29.06.2021

Das Berichtsjahr war geprägt von der Covid-19-Pandemie. Als Aufsichtsbehörde für Datenschutz überwachte der EDÖB eine hohe Anzahl von digitalen Projekten zu deren Bekämpfung. Als Schlichtungsstelle für Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz hat er vermittelnd darauf hingewirkt, das Bedürfnis der Bevölkerung nach Nachvollziehbarkeit der staatlichen Seuchenbekämpfung mit der für die Bundesverwaltung prioritären Durchführung dieser Aufgabe in Einklang zu bringen.

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