KDSA veröffentlicht ihren 8. Tätigkeitsbericht

Pressemitteilung der Kirchlichen Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Militärbischofs vom 22.03.2024

Die KDSA Ost (Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs) hat ihren 8. Tätigkeitsbericht herausgegeben.

Im Berichtsjahr feierten die Datenschutzgesetze ihr fünfjähriges Bestehen. Die KDSA Ost veranstaltete zur Feier des fünfjährigen Bestehens des KDG eine Themenwoche. In dieser Woche wurden einem breiten Publikum verschiedene Gebiete des Datenschutzes und der Datensicherheit in Vorträgen, Workshops und offenen Videokonferenzen nahegebracht.

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Kostenlose Datenschutz-Schulungen für Berliner Start-ups, Kleinunternehmen und Vereine

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 21.03.2024

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) bietet auch dieses Jahr wieder kostenlose Schulungen zum Thema Datenschutz an. Ab April startet die Fortbildungsreihe für Berliner Start-ups, Kleinunternehmen und Vereine. Die Anmeldung für die ersten sechs Termine ist ab sofort über die Website möglich.

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BfDI stellt 32. Tätigkeitsbericht vor

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 20.03.2024

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat am Mittwoch der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 übergeben.

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Geburtsdatum als Pflichtfeld in Webshops oft rechtswidrig

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 20.03.2024

Beim Einkaufen in Online-Shops darf im Rahmen eines Bestellprozesses nicht ohne Weiteres das Geburtsdatum als zwingende Angabe abgefragt werden. Diese von der Datenschutzaufsicht Niedersachsen vertretene Rechtsauffassung wurde nun vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt. In ihr drückt sich der Grundsatz der Datenminimierung aus, nach dem die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken ist.

Hintergrund des gerichtlichen Verfahrens ist eine Unterlassungsanordnung der Datenschutzaufsicht gegenüber einer Online-Apotheke. Diese hatte das Geburtsdatum im Bestellprozess erhoben. Die Abfrage erfolgte unabhängig von der Art der bestellten Ware, also nicht nur bei Medikamenten, sondern auch bei allgemeinen Drogerieprodukten.

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Superwahljahr in Sachsen: SDTB beantwortet häufige Fragen zum Datenschutz bei Wahlen

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt, parallel dazu die Kommunalwahlen. Wenige Monate danach – am 1. September 2024 – folgt die Wahl zum Sächsischen Landtag. Bereits bei der Vorbereitung, aber auch bei der Durchführung der Abstimmungen, werden Millionen an personenbezogenen Daten verarbeitet – von Wahlberechtigten, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Für sie und für alle Interessierten hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Wissenswertes zu diesem Thema zusammengetragen.
»Datenschutz ist eine wichtige Voraussetzung für freie und demokratische Wahlen. So werden Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel vor der rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten im Zusammenhang mit Wahlwerbung geschützt. Immer wieder erhält meine Behörde Anfragen dazu. Die Betroffenen können sich beispielsweise nicht erklären, wie Parteien an ihre Adresse gelangt sind. Oftmals ist dies auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes geschehen. Denn für die politische Meinungsbildung dürfen Meldebehörden den Parteien in begrenztem Maße Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Wer das nicht möchte, kann von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen«, erläutert Dr. Juliane Hundert.

Wie und wo der Widerspruch zu erfolgen hat, erklärt die SDTB auf ihrer Website. Dort werden auch weitere Fragen zum Datenschutz bei Wahlen beantwortet, beispielsweise:

• Was darf der Wahlvorstand im Wahllokal über mich notieren?
• Wie lange werden Wählerverzeichnisse aufbewahrt?
• Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine personenbezogenen Daten dazu verarbeitet werden, mich als Wahlhelfer/in zu bestellen?
• Darf die Wohnanschrift einer Bewerberin oder eines Bewerbers für Kommunalwahlen veröffentlicht werden?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Bürgerinnen und Bürger auf: datenschutz.sachsen.de/wahlen.html