Einwilligungsverordnung gilt ab 2025

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 20.12.2024

Mit der Verordnung nach § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) kurz Einwilligungsverordnung (EinwV) wurde der Rechtsrahmen für ein alternatives Einwilligungsverfahren zu Cookie-Bannern geschaffen.

Das ermöglicht die Anerkennung von neuen Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Dienste sollen nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren bereitstellen können, um die nach TDDDG erforderliche Einwilligung von Endnutzern zu verwalten. Die Wirksamkeit der neuen Regelung der EinwV soll innerhalb von zwei Jahren evaluiert werden. Dann soll überprüft werden, ob die Regelung und die damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen ausreichen, um tatsächlich eine positive Wirkung für Nutzerinnen und Nutzer entfalten zu können. Zudem soll auf eine europaweite Lösung von Diensteanbietern zur Einwilligungsverwaltung hingewirkt werden (siehe Bundestag Drucksache 20/13418 und entsprechende Entschließung des Bundesrats). Nähere Informationen für Diensteanbieter zu den Anforderungen an einen Antrag zur Anerkennung bei der BfDI finden sich im Fachbeitrag zum Thema. Ein Formular zur Antragstellung wird unter den Vordrucken zur Verfügung gestellt werden.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/24_Einwilligungsverordnung.html?nn=251928

Datenschutz ermöglicht verantwortungsvolle KI

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 18.12.2024

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßt die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zu KI-Modellen.

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Europäische Datenschutzaufsicht gibt Orientierungspunkte für Künstliche Intelligenz: Der Weg für eine mit dem Datenschutzrecht vereinbare KI in Europa ist offen

Gemeinsame Presseerklärung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vom 18.12.2024

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute eine Stellungnahme veröffentlicht, die wesentliche Grundfragen der Anwendung des Datenschutzrechts auf Künstliche Intelligenz behandelt. Anlass für die Befassung mit dem Thema war ein Stellungnahmeersuchen der irischen Datenschutzbehörde an den EDSA.

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Die „elektronische Patientenakte für alle“ kommt – Kugelmann: „Alle Versicherten entscheiden aber über das Ob und Wie“

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 16.12.2024

Zum 15. Januar 2025 beginnt der bundesweite Roll-out der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Krankenversicherten – kurz „ePA für alle“ genannt. Dahinter verbirgt sich die bereits seit 2021 den Versicherten auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehende ePA, die nun allerdings – anders als bisher – keiner ausdrücklichen Beantragung bei der Krankenversicherung mehr bedarf. Aktiv werden müssen künftig vielmehr jene Versicherten, die eine auf sie ausgestellte ePA nicht wünschen (Opt-Out-Verfahren): Sie müssen ausdrücklich widersprechen.

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LfD Niedersachsen zu KI-Expertengesprächen: „Transparenz und Datenschutz von Beginn an sind der Schlüssel für eine vertrauenswürdige KI“

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 12.12.2024

Nach der dritten und letzten Sitzung seines KI-Expertenkreises hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Denis Lehmkemper, ein positives Fazit gezogen. So hätten die Gespräche einerseits datenschutzrechtliche Problemfelder beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz genauer herausarbeiten können, andererseits erste Lösungswege für die Aufsicht, Unternehmen und die Wissenschaft aufgezeigt.

Die Datenschutzbehörde fasst die Ergebnisse der Gespräche nun zusammen, bewertet sie und wird sie im kommenden Jahr dem Niedersächsischen Landtag übergeben. Anschließend sollen sie zudem einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert werden.

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