Hilfestellungen zum Datenschutz bei der Kontaktdatenerfassung und anderen infektionsschutzrechtlichen Aufgaben
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 11.06.2021
Mit der Wiedereröffnung von Gastronomie, Handel und Veranstaltungsstätten und der damit verbundenen gesetzlichen Pflicht zur Kontaktdatenerfassung stehen Verantwortliche erneut vor der Aufgabe, diesen infektionsschutzrechtlichen Verpflichtungen auch datenschutzkonform nachzukommen.