Pandemiebekämpfung – Bewährungsprobe für Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 29.06.2021

Das Berichtsjahr war geprägt von der Covid-19-Pandemie. Als Aufsichtsbehörde für Datenschutz überwachte der EDÖB eine hohe Anzahl von digitalen Projekten zu deren Bekämpfung. Als Schlichtungsstelle für Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz hat er vermittelnd darauf hingewirkt, das Bedürfnis der Bevölkerung nach Nachvollziehbarkeit der staatlichen Seuchenbekämpfung mit der für die Bundesverwaltung prioritären Durchführung dieser Aufgabe in Einklang zu bringen.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz mahnt dringend Einhaltung des Datenschutzes in Testzentren an

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 28.06.2021

Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes gewährt den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf einen kostenlosen sog. Bürgertest. Die dabei anfallenden zehntausenden Datensätze enthalten nicht nur den Namen, Vornamen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, Passwörter, Testergebnisse, sondern in vielen Fällen auch die Personalausweisnummern. Damit liegen den Testzentren nicht nur sensible Gesundheitsdaten vor, sondern auch die entscheidenden Daten für einen Identitätsdiebstahl. Unter Identitätsdiebstahl versteht man die missbräuchliche Nutzung der personenbezogenen Daten eines Menschen (Identität) durch (kriminelle) Dritte. Mit den Datensätzen können z. B. Onlinegeschäfte, Kreditaufnahmen oder die Eröffnung von zahlungspflichtigen Accounts zu Lasten der betroffenen Person vorgenommen werden. Als Folge drohen nicht nur Ärger, sondern zusätzlich ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Auch die Einleitung von Strafverfahren wegen Betruges hinsichtlich der vermeintlich abgeschlossener Verpflichtungen können den vom Identitätsdiebstahl Betroffenen drohen. Schließlich können sich die Täter mit den Daten auch gegenüber Behörden als jemand anderes ausgeben. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der in den Testzentren anfallenden Daten besonders wichtig. Dies gilt sowohl während des Betriebes der Stationen, aber auch nach Abschluss dieser Tätigkeit.

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Datenschutz aus deutschen Ländern in Europa

Bundesrat wählt Prof. Dr. Thomas Petri zum Stellvertreter für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 28.06.2021

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, zum Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss gewählt.

Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten werden dort jeweils durch den Leiter einer nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vertreten. Eine wesentliche Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses liegt darin, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen. Da in Deutschland mehrere Datenschutz-Aufsichtsbehörden bestehen, sieht das Bundesdatenschutzgesetz vor, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Funktion des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss wahrnimmt. Sein vom Bundesrat zu wählender Stellvertreter nimmt die Stimme Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss nicht nur im Verhinderungsfall wahr. Der gemeinsame Vertreter überträgt vielmehr auch in bestimmten, für die Länder wichtigen Angelegenheiten seinem Stellvertreter die Verhandlungsführung und das Stimmrecht im Europäischen Datenschutzausschuss.

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Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht veröffentlichen neues gemeinsames Papier

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 28.06.2021

Die Maskenpflicht ist nach der aktuell geltenden 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin ein wesentliches Handlungsinstrument bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Manche betroffenen Personen können allerdings – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen – keine Maske tragen. Der bayerische Verordnungsgeber hat die Regelungen zur Befreiung von der Maskenpflicht nun neu gefasst. Bei der Anwendung dieser Regelungen stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen.

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Fehler bei Kontaktformularen des BfDI führte zu Verlust von Meldungen

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 28.06.2021

Beim Start des neuen Internetauftritts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kam es zu Problemen bei der Nutzung der Kontaktformulare. Der Fehler wurde mittlerweile behoben.

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