Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) hat im Mai dieses Jahres rund 30.000 Internetauftritte aus Sachsen auf Datenschutzverstöße untersucht. Dabei ging es auch um den Einsatz des Webanalyse-Dienstes Google Analytics. Wer mit diesem Tracking-Werkzeug auf seiner Website das Nutzerverhalten überwachen möchte, benötigt von den Besucherinnen und Besuchern der Seite zuvor eine freiwillige und eindeutige Einwilligung. In 2.300 Fällen waren Betreiberinnen und Betreiber von Webauftritten dieser Pflicht nicht in ausreichender Form nachgekommen. Darunter befanden sich sowohl Unternehmen und Vereine als auch öffentliche Stellen. In den kommenden Tagen erhalten diese nun Post von der SDTB. In dem Schreiben werden die Verantwortlichen aufgefordert, den Datenschutzverstoß zu beseitigen und alle rechtswidrig erhobenen Daten zu löschen. Sollten Website-Betreibende diesem Hinweis nicht nachkommen, droht ihnen nach einer erneuten Überprüfung ein förmliches Verwaltungsverfahren.
Sachsens Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert hat bei den Kontrollen sowohl die Interessen der Website-Betreibenden als auch die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern im Blick: »Tracking-Dienste wie Google Analytics gewähren tiefgehende Einblicke in das Verhalten und die Privatsphäre von Websitebesuchern. Datenschutzrechtlich stehen die Interessen der Betreiberinnen und Betreiber deshalb zurück. Das bedeutet, möchten Verantwortliche Google Analytics nutzen, sind sie verpflichtet, von Nutzerinnen und Nutzern eine Einwilligung einzuholen.«
Für die Überprüfung von Onlineanwendungen steht in der Dienststelle der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten seit Kurzem ein IT-Labor zur Verfügung. »Das IT-Labor ist wie eine Werkstatt. Zu den wichtigsten Werkzeugen gehört moderne Hard- und Software, mit denen wir Websites, Apps und IT-Produkte datenschutzrechtlich analysieren können. Damit bin ich mit meiner Behörde in der Lage, auch künftig Kontrollen in größerem Umfang vornehmen zu können«, erläutert Dr. Juliane Hundert abschließend.
Die Hinweise zum Einsatz von Google Analytics und weiteren Diensten finden Interessierte auch auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten unter:
www.datenschutz.sachsen.de/cookies-und-tracking.html