ChatGPT – auf dem Prüfstand!

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 14.04.2023

ChatGPT ist in aller Munde! Als erste Aufsichtsbehörde in Europa hat die italienische Datenschutzbehörde der Firma OpenAI untersagt, personenbezogene Daten von italienischen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Anwendung ChatGPT zu verarbeiten. In Deutschland obliegt es den Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, sich mit den datenschutzrechtlichen Fragestellungen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch ChatGPT und ähnlichen KI-Anwendungen zu befassen.

Angesichts der großen Bedeutung solcher Anwendungen stimmt sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) in diesen Fragen ab. Die Anwendung ChatGPT ist Gegenstand einer in der Datenschutzkonferenz koordinierten datenschutzrechtlichen Prüfung.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse schließt sich den Fragestellungen an, wie mit personenbezogenen Daten der Nutzer oder Dritter umgegangen wird. Wer speichere sie, zu welchem Zweck und wie lange? Um jedoch eine eigene datenschutzrechtliche Beurteilung vornehmen zu können, sind weitergehende Informationen – beispielsweise zu den Datenquellen oder zu den Algorithmen hinter der automatisierten Datenverarbeitung und zur Weitergabe an Dritte mit kommerziellen Interessen – erforderlich und dementsprechend bei OpenAI einzuholen. Ein solches Vorgehen ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, voreilige Einschätzungen würden der Bedeutung der Fragestellungen nicht ausreichend Rechnung tragen. In der koordinierten Prüfung werden im ersten Schritt die nötigen Informationen eingeholt und gemeinsam ausgewertet. Zu laufenden Verfahren kann sich der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) daher noch nicht mit einer datenschutzrechtlichen Bewertung äußern.

OpenAI hat nun in Italien eine Frist, Gegenmaßnahmen zu präsentieren. Danach droht eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro oder über vier Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens. Ende des Monats wissen wir hoffentlich mehr!

Dr. Lutz Hasse
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt

 
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