Datenschutzkonferenz plant Hilfestellungen für die effektive Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten
Veröffentlicht am:Presseerklärung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 30.01.2025
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat auf ihrer 1. Zwischenkonferenz am 29. Januar 2025 in Berlin beschlossen, praktische Hilfestellungen für die effektive Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten zu erarbeiten.
Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 Vorsitzende der Datenschutzkonferenz sagte: „Richtig angewendet können Anonymisierung und Pseudonymisierung wertvolle Werkzeuge für die Datenverarbeitung in Forschung, Wirtschaft und im öffentlichen Sektor sein. Allerdings ist es für viele Stellen eine Herausforderung, ein geeignetes Verfahren für die Anonymisierung oder Pseudonymisierung personenbezogener Daten auszuwählen. Die Datenschutzkonferenz wird dazu konkrete Unterstützung entwickeln, die die europäischen Leitlinien für ausgewählte Einzelfälle konkretisiert.“
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) plant, in diesem Jahr Leitlinien zur Anonymisierung zu veröffentlichen. Die Leitlinien zur Pseudonymisierung sind bereits erschienen. Das DSK-Papier wird auf diesen EDSA-Leitlinien aufbauen und anhand konkreter Beispiele aus medizinischer Forschung, KI-Entwicklung oder Statistik zeigen, welche Anforderungen und Verfahren für die Pseudonymisierung und Anonymisierung wichtig sind.
Die DSK hat außerdem den Einsatz von KI-basierten Systemen in der öffentlichen Verwaltung diskutiert. Eine Umfrage unter den Aufsichtsbehörden ergab, dass öffentliche Stellen eine große Breite an KI-Verfahren in unterschiedlichen Bereichen und für vielfältige Zwecke entwickeln oder bereits einsetzen. Die DSK hat beschlossen, dass sich ihr seit Januar 2025 bestehender Arbeitskreis Künstliche Intelligenz mit den daraus entstehenden Fragen befassen soll.
Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.
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