Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich an europaweiter Aktion zum Recht auf Löschung
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 05.03.2025
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute (5. März) seine europaweite koordinierte Durchsetzungsmaßnahme „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet. Der EDSA hat auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Umsetzung des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) gemäß Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als Thema seiner vierten koordinierten Aktion ausgewählt. Aus Deutschland beteiligen sich mehrere Landesdatenschutzaufsichtsbehörden an der Initiative, die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Blick nimmt. Insgesamt nehmen 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil.
LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Wir wollen dabei helfen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden und dass Verantwortliche Hilfestellungen bekommen, wie das Recht auf Löschung umgesetzt werden kann. Wir werden in diesem Jahr mit Veranstaltungen und Handreichungen zum Recht auf Löschung zusätzliche Unterstützung anbieten.“
Der Landesbeauftragte wird im März einzelne öffentliche Stellen und Unternehmen sowie Institutionen aus unterschiedlichen Sektoren wie dem Gesundheits- und Bildungsbereich befragen, um dabei mehr zu erfahren, wie das Recht auf Löschung praktisch umgesetzt wird. Der Landesbeauftragte führt diese Ergebnisse zusammen und berichtet im Zusammenschluss mit den anderen teilnehmenden Datenschutzaufsichten auf der europäischen Ebene.
Er unterstützt mit dem Verfahren auch die baden-württembergische Bürgerschaft und die verantwortlichen Stellen. Er möchte anhand der Antworten exemplarische Hilfestellungen erstellen, damit alle Verantwortlichen, die personenbezogen Daten verarbeiten, davon profitieren, wie mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Löschung ihrer Daten umgegangenen werden kann. Dies stärkt auch die Bürgerschaft in ihren Rechten.
Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) ist eines der am häufigsten ausgeübten Betroffenenrechte und eines, über das bei den Datenschutzaufsichtsbehörden zahlreiche Beschwerden eingehen. Ziel dieser koordinierten Aktion ist es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts in der Praxis zu bewerten. Dies wird anhand eines gemeinsam erarbeiteten Fragebogens beispielsweise durch die Analyse und den Vergleich der von verschiedenen Verantwortlichen eingerichteten Verfahrensweisen erfolgen. Dadurch sollen die wichtigsten Punkte bei der Einhaltung dieses Rechts ermittelt sowie ein Überblick über bewährte Verfahrensabläufe gewonnen werden.
Weitere Informationen
Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte teil.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden im Rahmen des EDSA analysiert und nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht. Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung ist die vierte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu verbessern. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich mit dem Recht auf Auskunft (2024), der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten (2023) sowie der Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor (2022).