DSK empfiehlt Nutzung der CWA zur Kontaktnachverfolgung
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 27.01.2022
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat auf ihrer ersten Zwischenkonferenz eine Abkehr von der massenhaften Erfassung von Kontaktdaten empfohlen. Dazu sagte der Vorsitzende der DSK, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber: „Bei den aktuell sehr hohen Infektionszahlen werden die Kontaktdaten von den überlasteten Gesundheitsämtern ohnehin kaum noch genutzt. Bei niedrigen Infektionszahlen ist die allgemeine Kontaktdatenerfassung dagegen ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Die DSK fordert deshalb, dass statt der umfassenden Sammlung von Kontaktdaten die Möglichkeiten der Corona-Warn-App (CWA) besser genutzt werden.“
Die DSK setzt sich erneut dafür ein, dass in den landesrechtlichen Regelungen die CWA als datenschutzfreundliche Alternative zur Kontakterfassung vorgesehen wird. Die App warnt schnell über mögliche Risikokontakte und ist dank der dezentralen Struktur besonders sicher. Deshalb sollten die Landesregierungen die CWA und ihre Möglichkeiten noch intensiver bewerben und so bekannter machen.
Die DSK besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. In diesem Jahr hat der BfDI den Vorsitz der Konferenz inne. Die DSK hat die Aufgabe, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.
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