EDÖB eröffnet Vorabklärung in Sachen Mitto AG

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 07.12.2021

Das „Bureau of Investigative Journalism“ und Bloomberg News erheben schwere Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter der Zuger Firma Mitto AG. EDÖB eröffnet Vorabklärung.

In einem am 6. Dezember 2021 veröffentlichten Bericht erhoben das Bureau of Investigative Journalism, eine Non Profit Organisation in London, und Bloomberg News schwere Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter der Firma Mitto AG mit Sitz in Zug. Das eine weltweite Kundschaft bedienende Unternehmen soll für diverse Grossunternehmen einen SMS-Versand tätigen. Der Mitarbeiter soll dabei den von den Mobilfunk-Betreibern gewährten Zugang auf ihre Netze zur Gewinnung von Informationen missbraucht haben. Gemäss dem Bericht soll er insbesondere den Signalling System (SS7)-Zugang genutzt haben, um Dritten gegen Entgelt unerlaubte Überwachungen von Personen zu ermöglichen.

Der EDÖB hat am 7. Dezember 2021 eine Vorabklärung in dieser Sache eröffnet. In einem ersten Schritt wird er die Mitto AG zur Stellungnahme auffordern und auch die Mobilfunkbetreiber der Schweiz kontaktieren.

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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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