Europaweite Prüfungen zum Recht auf Auskunft: Niedersächsische Unternehmen schneiden gut ab
Veröffentlicht am:Presseerklärung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 22.01.2025
Die Niedersächsische Datenschutzaufsicht hat stichprobenartig 15 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zu ihrem Umgang mit Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO geprüft. Dabei untersuchte die Behörde unter anderem, wie die Unternehmen auf Auskunftsersuchen reagieren, wie lange sie personenbezogene Daten speichern und wie häufig solche Anfragen eingehen. Die Prüfung erfolgte im Rahmen einer europaweiten Initiative zum Auskunftsrecht als sogenannte „Coordinated Enforcement Framework“-Action (CEF) des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
Bei den geprüften Unternehmen konnte die niedersächsische Aufsicht keine Mängel oder Verstöße feststellen und zieht ein positives Fazit. Dazu der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Denis Lehmkemper: „Es freut mich, dass viele niedersächsische Unternehmen das Auskunftsrecht offenbar ernst nehmen und entsprechende Prozesse etabliert haben.“
Trotz der positiven Ergebnisse der Prüfung weist die Behörde darauf hin, dass es beim Auskunftsrecht in einigen niedersächsischen Unternehmen und Organisationen Nachholbedarf gibt. Das zeigen die zahlreichen Anfragen und Beschwerden, die jedes Jahr von Bürgerinnen und Bürgern zu dem Thema bei der Aufsicht eingehen. „Das Auskunftsrecht ist ein wichtiges Betroffenenrecht. Es ermöglicht überhaupt erst, andere Datenschutzrechte wie das Recht auf Berichtigung oder Löschung auszuüben“, so Lehmkemper.
An der europaweiten Initiative hatten sich in Deutschland neben Niedersachsen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern (BayLDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt, insgesamt wurden in Deutschland 116 Verantwortliche geprüft. Auf europäischer Ebene nahmen weitere 22 Datenschutzaufsichtsbehörden teil. Insgesamt werteten die beteiligten Aufsichtsbehörden Angaben von 1.185 Verantwortlichen aus.
Die Ergebnisse aus Niedersachsen entsprechen im Wesentlichen den Erkenntnissen aus dem Abschlussbericht, den der EDSA diese Woche zur CEF-Action veröffentlicht hat und die ein grundsätzlich ermutigendes Bild zeichnen. Die Mehrheit der teilnehmenden Aufsichtsbehörden stellte fest, dass die befragten Verantwortlichen nach eigenen Angaben in einem durchschnittlichen bis hohen Maß die Anforderungen des Auskunftsrechts berücksichtigen. Überraschend groß ist jedoch der Anteil an Verantwortlichen, die angaben, im Jahr 2023 keinen oder nur sehr wenige Auskunftsanträge erhalten zu haben.
Die Auswertung auf europäischer Ebene zeigte aber auch, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichen zum Teil noch nicht hinreichend über den Inhalt der EDSA-Leitlinien 01/2022 zu den Rechten der betroffenen Person – Auskunftsrecht informiert waren und dass insofern noch eine weitere Sensibilisierung notwendig ist. Die koordinierte Aktion zum Auskunftsrecht ist die dritte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu optimieren.
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