Geimpft oder ungeimpft?

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 04.11.2021

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht Arbeitspapier „Verarbeitung des COVID-19-Impfstatus im bayerischen öffentlichen Dienst

„Geimpft oder ungeimpft?“ – Diese Frage möchten viele bayerische Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber von ihren Beschäftigten beantwortet haben, wenn es um die Schutzimpfung gegen COVID-19 geht. Die Risiken, welche mit der Arbeit ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese selbst, jedoch auch für andere verbunden sind, variieren nach Einsatzstelle und Tätigkeit, nach dem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, Kolleginnen und Kollegen ganz erheblich. Das Recht muss die Frage des Dienstherrn oder Arbeitgebers nach dem Impfschutz differenziert beantworten. Wie die Antworten im Einzelnen ausfallen, legt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem nun veröffentlichten Arbeitspapier „Verarbeitung des COVID-19-Impfstatus im bayerischen öffentlichen Dienst“ näher dar.

Bayerische Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber dürfen den COVID-19-Impfstatus ihrer Beschäftigten grundsätzlich nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verarbeiten. Einschlägige Befugnisse gibt es etwa für Krankenhäuser oder Schulen. Das Arbeitspapier erläutert diese Befugnisse ausführlich nach Voraussetzungen und Umfang. Es zeigt ferner auf, inwieweit die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Verarbeitung des Impfstatus rechtfertigen kann. Das Papier nimmt zu den Fragen Stellung, wann entsprechende Informationen bei Erstattung von Entschädigungsleistungen verarbeitet werden dürfen, und wann – ausnahmsweise – eine Einwilligung als Rechtsgrundlage herangezogen werden darf.

Prof. Dr. Thomas Petri: „Informationen über den Impfstatus genießen als Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz. Ihre Verarbeitung unterliegt verschiedenen rechtlichen Bindungen. Mein neues Arbeitspapier zielt darauf, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen im bayerischen öffentlichen Sektor klar und verständlich zu beschreiben und auf diese Weise die Rechtssicherheit gleichermaßen für die bayerischen Dienstherren und öffentlichen Arbeitgeber wie auch für ihre Beschäftigten zu stärken.“

Das Arbeitspapier „Verarbeitung des COVID-19-Impfstatus im bayerischen öffentlichen Dienst“ steht auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik „Corona-Pandemie“ zum Download bereit.

Prof. Dr. Thomas Petri