Gutachten zu Facebook-Fanpages – Landesbeauftragte fordert Nachweis der Rechtmäßigkeit des Betriebs oder Abschaltung
Veröffentlicht am:Presseinformation der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vom 06.04.2022
Die Landesdatenschutzbeauftragte informiert die ihrer Aufsicht unterstehenden obersten Landesbehörden über ein neues Gutachten der Datenschutzkonferenz zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages. Es kommt zum Ergebnis, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Besuch solcher Fanpages keine wirksame Rechtsgrundlage besteht. Darüber hinaus wird die Pflicht, die Nutzerinnen und Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren, nicht hinreichend erfüllt. Bereits 2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Fanpage-Betreiberinnen bzw. Betreiber hierfür mitverantwortlich sind. Dagmar Hartge:
„Das Gutachten berücksichtigt die jüngsten Gesetzesänderungen sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen. Sein Ergebnis ist eindeutig. Nach meiner Kenntnis haben sowohl die Betreiberinnen bzw. Betreiber der Fanpages als auch Facebook es in den vergangenen Jahren versäumt, Änderungen herbeizuführen und die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen zu gewährleisten. Ich muss davon ausgehen, dass die Behörden einen datenschutzgerechten Betrieb der Fanpages nicht werden nachweisen können. Ihrer Vorbildfunktion würden sie gerecht, wenn sie in diesem Fall ihre Facebook-Auftritte jetzt abschalteten. So könnten sie ein aufwendiges Aufsichtsverfahren vermeiden.“
In einem nächsten Schritt wird die Landesbeauftragte konkret überprüfen, welche Landesbehörden gegenwärtig Facebook-Fanpages betreiben. Sie wird dann darauf hinwirken, dass diese Seiten deaktiviert werden, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatte dieses Vorgehen auf ihrer 103. Konferenz Ende März 2022 beschlossen.
Der Beschluss und das Gutachten der Datenschutzkonferenz stehen in unserem Internetangebot sowie auf der Homepage der Konferenz (https://datenschutzkonferenz-online.de) zur Verfügung.
Die Pressemitteilungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg können hier abgerufen werden.