HBDI passt den Zeitraum, in dem Schulen ihre Videokonferenzsysteme umstellen müssen, der Verzögerung in der Einführung des Videokonferenzsystems des Landes an

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 09.07.2021.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Professor Dr. Alexander Roßnagel wurde darüber informiert, dass sich die Einführung des landeseinheitlichen Videokonferenzsystems für die Schulen des Landes Hessen (Landes-VKS) voraussichtlich verzögern wird. Die Verzögerung beruht auf einem Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren.

Geplant war, dass den Schulen zum 01. August 2021 das landeseinheitliche Videokonferenzsystem zur Verfügung gestellt wird. Durch die Verzögerung wird sich dieser Termin nicht halten lassen. Professor Roßnagel sagt dazu: „Unter der Verzögerung der Einführung des Landes-Videokonferenzsystems sollen die Schulen oder die Schülerinnen und Schüler nicht leiden. Andererseits ist mir daran gelegen, einen datenschutzkonformen Zustand in diesem Bereich herzustellen. Die andauernden Einschränkungen der Grundrechte Betroffener müssen so gering wie möglich gehalten werden.“

Der HBDI reagiert nun auf die veränderten Umstände. Er wird keine Maßnahmen gegenüber Schulen ergreifen, denen eine Umstellung auf ein datenschutzkonformes Videokonferenzsystem nicht möglich ist, weil das Landes-VKS noch nicht zur Verfügung steht. Sobald die Schulen das Landes-VKS nutzen können, erwartet der HBDI, dass eine Umstellung durch die Schulen auf das Landes-VKS zügig erfolgen wird.

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