IHK Neubrandenburg und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit MV begrüßen Einsatz der Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 04.02.2022
Bisher waren die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, Kontaktdaten ihrer Kundschaft zu erheben. Der Zweck war die Kontaktnachverfolgung, um im Falle eines Infektionsgeschehens die Daten an die Gesundheitsämter weiterzuleiten. Dabei waren die Unternehmen dafür verantwortlich, dass die Daten sicher erhoben und aufbewahrt werden. Völlig unabhängig davon, ob Zettel ausgefüllt wurden oder die Erhebung digital stattfand, wie beispielsweise mit der Luca App.
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes schafft nun Erleichterung: Die Unternehmen können ihrer Pflicht zur Kontaktnachverfolgung auch durch den erstellten QR-Code in der Corona-Warn-App nachkommen. Dieser kann durch die Kundinnen und Kunden eingescannt werden. Der Vorteil dabei ist, dass die Daten des Aufenthalts auf dem eigenen Handy gespeichert werden und nicht mehr beim Unternehmen. Damit entfällt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Unternehmen im Land, da sie gar keine Daten der Kundinnen und Kunden mehr erhalten. „Eine win-win-Situation für alle.“, findet Heinz Müller, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V. „Bürgerinnen und Bürger erlangen die Souveränität über ihre Kontaktdaten zurück. Die Gesundheitsämter werden mit der Corona-Warn-App bei der Kontaktnachverfolgung entlastet. Und Unternehmen müssen keine datenschutzrechtlichen Haftungsrisiken mehr eingehen.“, so Müller abschließend.
„Das ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft in der Region und im Land“, freut sich Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. „Auch so bleibt der Aufwand der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr hoch, weil sie die zusätzlichen Hygienemaßnahmen umsetzen müssen. Jede Erleichterung, dazu gehört eben auch das Nicht-mehr-aufnehmen-müssen von Kontaktdaten von Kunden und Geschäftspartnern, ist deshalb ein Gewinn für sie, um sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.“
Die Pressemitteilungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern können hier abgerufen werden.