Informationskampagne zu den Regeln des Datenschutzes bei Newslettern und E-Mail-Werbung

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 17.06.2024

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat eine Informationskampagne gestartet. Sie weist Unternehmen und Kultureinrichtungen im Bundesland proaktiv auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hin, die für den Versand von Newslettern und E-Mail-Werbung gelten. Ziel ist die Sensibilisierung der Verantwortlichen und die Verringerung datenschutzrechtlicher Verstöße in diesem Bereich.

„Newsletter und Werbe-E-Mails sind für Unternehmen ein wichtiges Mittel in der Kommunikation mit Ihren Kundinnen und Kunden“, erläutert der Landesbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Das ist grundsätzlich legitim. Aber es gelten Regeln, die die potentiellen Empfänger der Nachrichten in ihren Rechten schützen. Diese Regeln sind gar nicht so kompliziert, aber wohl nicht allen bekannt. Leider stellen wir in diesem Bereich immer wieder Defizite fest und uns erreichen zahlreiche Beschwerden.“ Im vergangenen Jahr prüfte das Team des Landesbeauftragten rund 70 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema.

Die Behörde hat daher Informationsschreiben an vorerst 30 rheinland-pfälzische Unternehmen und Kultureinrichtungen aus verschiedenen Branchen verschickt, um deren Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und die geltenden Vorschriften zu erklären. Die angeschriebenen Verantwortlichen wurden nicht ausgewählt, weil bei ihnen selbst Verstöße festgestellt wurden, sondern in erster Linie als Werbetreibende, die diese Art der Kommunikation regelmäßig nutzen.

Prof. Dr. Kugelmann weiter: „Wir setzen auch auf einen Multiplikationseffekt, also darauf, dass die adressierten Unternehmen und Kultureinrichtungen die Informationen in ihre Branchen weitertragen. Das ist nicht nur aus Sicht des Datenschutzes und meiner Behörde wünschenswert, sondern auch für die betroffenen Branchen ein Gewinn. Denn Verstöße können im Fall von Beschwerden zu aufsichtsbehördlichen Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern führen.“

Weitere Informationen:
Anforderungen an Newsletter und E-Mail-Werbung – Informationen auf der Webseite des LfDI