Kalrsruhe kippt SOG M-V
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 01.02.2023
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Pressemitteilung vom 1.Februar 2023 über seine Entscheidung im Beschluss 1 BvR 1345/21 informiert, dass mehrere Vorschriften des Polizei- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) zu polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung und zur Onlinedurchsuchung.
Mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten gegen diese Regelungen geklagt.
Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisch zum SOG M-V geäußert. „Wir bieten an, die Landesregierung bei der nun dringend erforderlichen Änderung der Regelungen beratend zu unterstützen und hoffen, dass unsere Hinweise nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nunmehr berücksichtigt werden.“ erklärt der stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Rolf Hellwig.