Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern legt neue Tätigkeitsberichte vor

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2022

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) hat heute seinen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2021 und den Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) für den Zeitraum 2020-2021 vorgelegt. Auch in den Jahren 2020/21 waren die Themen und Beschwerden beim LfDI M-V geprägt von der Corona-Pandemie. Dazu gehörte die kontinuierliche Begleitung datenschutzrechtlicher Fragestellungen bei den Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie. Parallel wurden die in der Praxis entstandenen Probleme, Fragen und Beschwerden bearbeitet.

Datenschutzkompetenz ist eine unverzichtbare Schlüsselqualifikation im 21. Jahrhundert

Im Berichtszeitraum über die Tätigkeiten zum Datenschutz wurden durch die Behörde 74 Maßnahmen, wie beispielsweise Verwarnungen, Anordnungen zu Aussetzungen von Verarbeitungsvorgängen und weitere Maßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 DS‑ GVO, verhängt. Im Vorjahr belief sich diese Anzahl auf 105 Maßnahmen. Hier wird deutlich, dass der LfDI M-V nach wie vor den Schwerpunkt der Tätigkeit in der Beratung und Unterstützung – und weniger in der Ergreifung repressiver Maßnahmen – sieht. Insgesamt wurden 13-mal Zwangsgelder angedroht. Es musste jedoch kein Zwangsgeld verhängt werden, da in allen Fällen die gewünschte Wirkung erzielt wurde.

Die Anzahl der Stellungnahmen, Empfehlungen, Beratungen und Prüfanfragen ist mit 1590 gegenüber dem Vorjahr (1524) leicht gestiegen. Im Vergleich zu 2020 sind die Meldungen von „Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten“ (Art. 33 DS- GVO), sogenannter Datenpannen, von 173 auf 259 gestiegen. Dabei wird unter anderem deutlich, wie wichtig es ist, die technischen Systeme in der Wirtschaft, bei den Kommunen und öffentlichen Einrichtungen vor Cyberangriffen zu schützen.

Die Zahl der Eingaben und Beschwerden ging von 790 auf 497 zurück, wovon 398 abschließend bearbeitet worden sind. Auch in diesem Zusammenhang macht sich der stark beratende Charakter des LfDI M-V bemerkbar.

Die Zahl der vom Parlament und von der Regierung angeforderten Beratungen ist im Berichtszeitraum von 66 auf 87 angestiegen, was zu einem erheblichen Anteil der Corona-Pandemie geschuldet ist.

Zudem wurden im Jahr 2021 zehn anlassunabhängige Prüfungen und Untersuchungen durchgeführt; gegenüber dem Vorjahr (fünf) verdoppelte sich die Anzahl.

Die Corona- Pandemie hat bewirkt, dass das Thema Digitalisierung einen viel höheren Stellenwert erhalten hat. Das wirkt sich auf unterschiedliche Bereiche aus, beispielsweise auch bei IT- Angriffen auf die öffentliche Verwaltung und Unternehmen. Besonders die Anzahl von kriminell durchgeführten Verschlüsselungen personen-bezogener Daten durch so genannte Ransomware nimmt stetig zu. Ebenso sind Meldungen von Sicherheitslücken in Softwaresystemen, die zu Datenpannen führen, gestiegen. Es sind wenige, dafür aber sehr erhebliche Fälle zu verzeichnen gewesen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um die bekannt gewordenen Fälle. Es muss von einer viel höheren Dunkelziffer ausgegangen werden. Sowohl die gestiegene Sicherheitsbedrohung von technischen Systemen als auch die Abhängigkeit von großen einzelnen Anbietern, die nicht den Datenschutzgrundsätzen der DS- GVO folgen, zeigen die Notwendigkeit einer Strategie zur digitalen Souveränität. Das bedeutet, dass Politik und Verwaltung ebenso wie die Wirtschaft den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen muss, Programme und Anwendungen so zu gestalten, dass sich alle selbstbestimmt in unserer digitalen Gesellschaft bewegen können.

Aus diesem Grund berät der LfDI M-V bereits seit 2016 die geplante Einführung der elektronischen Akte (eAkte) in den Behörden Mecklenburg-Vorpommerns. Im Jahr 2021 konnte die Ausschreibung zur neuen elektronischen Akte erfolgreich durch die Landesregierung durchgeführt werden. Aus unserer Sicht ist dabei positiv hervor-zuheben, dass den Empfehlungen des LfDI M-V hinsichtlich einer plattform-unabhängigen Software mit offenen Standards und Schnittstellen Rechnung getragen wurde. Damit erlaubt die neue geplante eAkte die Nutzung von Open-Source Betriebssystem- und Softwareanwendungen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der deutschlandweit angestrebten digitalen Souveränität unabdingbar.

Um sich selbstbestimmt im Netz bewegen zu können, sind digitale Kompetenzen unerlässlich. Im Jahr 2021 war es wieder möglich, die Projekte des LfDI M-V zur Vermittlung von Medienkompetenz und Datenschutzbewusstsein, Mediensicherheit und Informationskompetenz durchzuführen. Denn vor allem Kinder und Jugendliche benötigen dieses Wissen, um sich in der digitalen Gesellschaft selbstbestimmt, souverän und verantwortungsbewusst bewegen zu können. Dabei spielt das bundesweit geachtete Projekt Medienscouts M-V seit mittlerweile fast 10 Jahren eine wichtige Rolle.

Für Heinz Müller, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V, steht fest: „Datenschutzbewusstsein und das Recht auf Schutz der personen-bezogenen Daten sind mit der fortschreitenden Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt vereinbar. Das zeigt sich in unserer täglichen Arbeit.“

Informationsfreiheit ist Transparenz für Bürgerinnen und Bürger

Im Bericht über die Umsetzung des IFG M-V (Zeitraum 2020 – 2021) sind ebenfalls Themen rund um die Corona- Pandemie kennzeichnend. Von Anfragen zur Luca- App bis zu Lernplattformen betrafen im Berichtszeitraum 13% aller schriftlichen Anfragen das Thema der Corona-Pandemie. Insgesamt wurde der LfDI M-V in 152 Fällen um außergerichtliche Überprüfung gebeten. Darüber hinaus fanden fast täglich telefonische Beratungen von auskunftspflichtigen Stellen sowie Antragstellerinnen und Antragstellern statt.

Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) ist am 29. Juli 2006 in Kraft getreten und wurde bisher zweimal novelliert. Mittlerweile ist es jedoch an der Zeit, das IFG M-V zu einem modernen Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Der LfDI M-V begrüßt das Ziel der Landesregierung (Ziffer 506 Koalitionsvereinbarung 2021 – 2026), das IFG M-V zu evaluieren und auszubauen.

„In dem anstehenden Evaluierungs- und Modernisierungsprozess wirken wir gern mit, um unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Informationsfreiheit entsprechend einzubringen.“, so Heinz Müller abschließend.

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2021 und den Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) für den Zeitraum 2020-2021
https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Publikationen/Taetigkeitsberichte/lfdmvtb17.pdf