Landesbehörden müssen rechtskonformen Betrieb von Facebook- Fanpages nachweisen
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 13.04.2022
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert die Landesverwaltung über ein neues Kurzgutachten der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages, das auf seiner Homepage unter https://lsaurl.de/KurzgutachtenFacebookFanpages veröffentlicht wurde.
Dazu sagte Albert Cohaus, Vertreter im Amt: „Bereits 2018 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher ihrer Seiten verantwortlich sind. Verstöße von Facebook gegen das Europäische Datenschutzrecht sind daher auch den Fanpage-Betreibern zuzurechnen. Das Kurzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es keine wirksame Rechtgrundlage für die beim Besuch einer Fanpage ausgelöste Speicherung von Informationen in den Endgeräten der Besucher gibt. Gleiches gilt für den Zugriff auf Informationen, die bereits in den Endgeräten gespeichert sind, sowie für die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die von den Fanpage-Betreibern verantwortet werden. Darüber hinaus können die Informationspflichten aus Art. 13 DS-GVO durch die Betreiber nicht erfüllt werden.“
In Deutschland werden jetzt Datenschutzaufsichtsbehörden die rechtliche Zulässigkeit der Fanpage-Nutzung durch Behörden auf den Prüfstand stellen. Aus diesem Grund stellt der Landesbeauftragte zurzeit fest, welche Landesbehörden Facebook-Fanpages betreiben. Ziel ist es, auf eine Deaktivierung hinzuwirken, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können.
Die DSK hatte dieses Vorgehen auf ihrer 103. Konferenz am 23. März 2022 in Bonn beschlossen (siehe https://lsaurl.de/BeschlussFacebookFanpages).
Die Pressemitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt können hier abgerufen werden.