Meineimpfungen.ch: Gesundheitsbehörden wollen Daten retten – EDÖB hebt Löschempfehlung auf
Veröffentlicht am:Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 20.06.2022
Gesundheitsbehörden nutzten auf Einladung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen letzten Versuch zur Rettung der Impfdaten, sodass der Beauftragte seine Löschempfehlung widerrufen kann.
Bevor der Konkurs über die Stiftung meineimpfungen in Rechtskraft erwachsen konnte, hat der EDÖB davon Kenntnis genommen, dass die von ihm am 10. Juni 2022 angeregte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Impfdaten der Stiftung meineimpfungen durch Gesundheitsbehörden von Bund oder Kantonen abgeschlossen worden ist.
Die unter Mitwirkung des BAG zustande gekommene Übernahme der Impfdaten durch das Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau entsprach dieser Anregung und den damit verbundenen Anforderungen des EDÖB, sodass der Beauftragte seine Löschempfehlung vom 20. Mai 2022 am vergangenen Freitag gegenüber dem Konkursamt Bern-Mittelland in Wiedererwägung ziehen und widerrufen konnte (s. Medienmitteilung vom 24.05.2022).
Nach Übertragung der Daten wird es nun um die Evaluation und Umsetzung eines datenschutzkonformen Projekts zur Wahrung der Datenschutzrechte und insbesondere des Auskunftsrechts der Betroffenen gehen. Sollte sich zeigen, dass eine datenschutzverträgliche Umsetzung wider der Erwartung des Departements für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau und der Stammgemeinschaft eHealth Aargau nicht realisierbar ist, müssten die fraglichen Daten doch noch gelöscht werden.
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Medienmitteilung vom 24.05.2022
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