Pressegespräch „Best of Datenschutz – Spannende Datenschutzfälle aus 2022 und 2023“
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 29.08.2023
Nach Abklingen der Pandemie hat sich die Arbeit des Datenschutzes von Corona-Themen hin zu neuen Schwerpunkten verlagert: „Künstliche Intelligenz und Biotechnologie sind wichtige Aufgaben für die Zukunft“, so Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Dr. Daniela Franke präsentierte er am 29. August 2023 im Rahmen des Pressegesprächs „Best of Datenschutz“ die spannendsten Datenschutzfälle der vergangenen 18 Monate.
Künstliche Intelligenz hat in Form von Software wie ChatGPT längst Einzug in den Alltag der Bürger:innen gehalten. Zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen stellen sich im Umgang mit diesem und anderen KI-gestützten Diensten. Welche Daten werden für das Training des „intelligenten“ Algorithmus herangezogen? Wie werden die besonders sensiblen Daten von Kindern geschützt? Wo, wie lange und zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert?
Prof. Dr. Dieter Kugelmann hat im Verbund mit den deutschen Datenschutzbehörden die TaskForce KI gegründet und leitet sie seither. Als Leiter der TaskForce hat er einen umfangreichen Fragenkatalog koordiniert und als LfDI Rheinland-Pfalz im April 2023 an den US-amerikanischen Betreiber von ChatGPT gesendet. Die aufwändige Prüfung der Antworten läuft. Der Landesbeauftragte erläutert Hintergrund und Ziel der Prüfung: „Transparenz und die Erklärbarkeit von KI-Systemen sind entscheidend, um Freiheit zu schützen und Menschen zu ermöglichen, ihre Rechte gegenüber den Betreibern wahrzunehmen.“
In der täglichen Arbeit kümmerte sich das Team des Landesdatenschutzbeauftragten auch in 2022 und 2023 um zahlreiche Anliegen und Beschwerden rheinland-pfälzischer Bürger:innen. Dr. Daniela Franke machte darauf aufmerksam, dass neben den digitalen Themen auch ‚analoge‘ Datenschutzfälle dabei eine wichtige Rolle spielen. Die stellvertretende Landesbeauftragte berichtete von 10.000 nicht zugestellten Briefen, die eine Preiserhöhung des örtlichen Gas- und Stromversorgers im teuren Energiewinter 2022/23 unmöglich machten. Der LfDI ging zudem einem Fall nach, in dem ein Spaziergänger in einem Gebüsch bei Andernach interne Unterlagen aus einem Bewerbungsverfahren eines Landesamtes fand. Das Amt, das den Verlust der Unterlagen nicht erklären konnte, erhielt eine förmliche Beanstandung.
Auf einen kuriosen Trend in der Videoüberwachung wurde die Behörde durch einen Anrufer aufmerksam: Der Anrufer vermutete Spionage durch die Nachbarskatze, die, mit einer Videokamera ausgestattet, systematisch vom Fensterbrett aus das Wohnzimmer des Bürgers ausspähe. Fest steht: Es gibt solche für das Tragen am Halsband konzipierten „Animal Cams“, die Besitzer:innen das Nachverfolgen der täglichen Abenteuer ihrer Katzen ermöglichen sollen. Für den LfDI blieben die Erwägungen vorerst theoretisch, da der Anruf des Bürgers nicht in einer offiziellen Beschwerde mündete. Der Fall zeigt, dass die Möglichkeiten, Bilder von Personen aufzunehmen, immer mehr erweitert werden. Er zeigt aber auch, dass viele Menschen Wert darauf legen zu wissen, was mit Bildern von ihnen passiert.
Zu den größten Datenpannen gehörte im Juni 2023 der große Hacking-Angriff auf die Hochschule Kaiserslautern. Die Angreifer:innen erbeuteten umfassende Mengen personenbezogener Daten, die teils in sensible Kategorien fallen wie z.B. Krankenkassendaten und Daten über Schwerbehinderungen. Mehr als 7.000 Studierende und Mitarbeiter:innen der Hochschule sind von dem Datenraub potenziell betroffen.
Auch die Beratung und Begleitung der Sicherheitsbehörden und der Ministerien gehörte in 2022 und 2023 zu den Schwerpunkten der Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten. Mit dem Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz fand der LfDI in kürzester Zeit eine rechtliche Grundlage, um kranken Kindern eine Teilnahme am Schulunterricht zu ermöglichen. Schnell und unkompliziert können Schulen jetzt den Einsatz moderner Telepräsenzroboter in ihren Klassen beschließen. Erkrankte Kinder können aus dem Krankenhaus oder von zuhause aus über die charmanten Roboter den Unterricht verfolgen und mit ihren Mitschüler:innen und Lehrer:innen interagieren.
„Der Telepräsenzroboter zeigt eindrücklich: Der Datenschutz verhindert Innovationen nicht. Vielmehr geht es uns darum, Innovation im Einklang mit den Rechten und Freiheiten der Menschen zu ermöglichen, denn Digitalisierung und Datenschutz gehören zusammen“, resümiert Prof. Kugelmann. Und er blickt voraus: „Die Herausforderungen, die gesellschaftliche Entwicklungen und die EU-Gesetzgebung für den Datenschutz auch zukünftig mit sich bringen, werden wir effektiv, konstruktiv und zukunftsorientiert begleiten.“
Weitere Informationen:
Handout mit Details zu den präsentierten Datenschutzfällen