Scoring
Scoring spielt meistens eine Rolle, wenn einem Kunden ein Kredit gewährt werden soll, sei es, um zum Bespiel ein Haus zu bauen, um Waren im Internet auf Rechnung zu kaufen oder um einen Mobilfunkvertrag abzuschließen.
Das Scoring ist ein Verfahren, bei dem ein Wert berechnet wird, der Auskunft darüber geben soll, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Dies ist der sogenannte Scorewert.
Der Scorewert entscheidet nicht nur darüber, ob einem Kunden ein Kredit eingeräumt wird, sondern er kann auch relevant dafür sein, unter welchen Bedingungen eine Kreditvergabe erfolgt. Banken bestimmen oft nach solchen Einordnungen die Zinshöhe für ein Darlehen. Ein „guter“ Kunde, bei dem man von reibungsloser Rückzahlung ausgehen kann, wird im Zweifel bessere Konditionen erhalten als ein „schlechter“ Kunde, bei dem man mit Zahlungsschwierigkeiten zumindest rechnen muss.
Auch viele andere Wirtschaftszweige verwenden das Scoring, darunter Wohnungs- und Versicherungswirtschaft sowie Handwerker.
Wie funktioniert Scoring?
Aus unterschiedlichen Informationen, die über eine Person bekannt sind, wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der diese Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Zu diesen relevanten Informationen zählen unter anderem Alter, Familienstand, Anzahl der Mobilfunkverträge, bisherige Kreditaktivitäten, Zahlungsausfälle oder Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis. In erster Linie werden Scorewerte von Auskunfteien gebildet.
In der Regel schließen Auskunfteien Rahmenverträge mit Unternehmen ab. Bei Bedarf fragt das Unternehmen nach dem Scorewert eines zukünftigen Kunden und erhält von der Auskunftei auf Knopfdruck einen Scorewert übermittelt.
Bekannte Auskunfteien sind unter anderem die SCHUFA Holding AG, infoscore Consumer Data GmbH und CRIF Bürgel GmbH.
Was sind die Gefahren des Scorings?
Laut einer Studie im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums ist fast die Hälfte der bei Auskunfteien gespeicherten Daten falsch oder nicht vollständig. Aus falschen oder unvollständigen Informationen werden falsche Scorewerte gebildet. Zudem können sogenannte Schätzdaten verwendet werden. Einige Auskunfteien schließen zum Beispiel von dem Vornamen eines Betroffenen auf dessen Alter, weil ihnen hierzu gesicherte Informationen fehlen.
Weiterhin besteht die Gefahr, dass Betroffene bereits aufgrund der Adresse in eine weniger zahlungsfähige Gruppe eingeordnet werden. Einige Versandhändler liefern laut Stiftung Warentest zum Beispiel nur gegen Vorkasse, wenn von dem Besteller neben anderen Informationen eine Anschrift bekannt ist, bei der es in der Vergangenheit häufig zu Zahlungsausfällen gekommen ist.
Die eingesetzten Verfahren sind so kompliziert, dass Verbraucher sie oft nicht mehr nachvollziehen können. Von Auskunfteien werden die Verfahren zudem als Geschäftsgeheimnis behandelt.
Was sagt das Datenschutzrecht zu Scoring?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist Scoring zukünftig weiterhin zulässig, auch wenn es dort keine ausdrücklichen Regelungen wie bisher im Bundesdatenschutzgesetz gibt. Allerdings hat der Bundesgesetzgeber im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in § 31 eine Regelung zum „Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften“ getroffen. Danach gilt, dass nur Daten verwendet werden dürfen, von denen wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie für die Berechnung des Scorewerts erheblich sind (Art. 1 § 31 BDSG-neu).
Ist beispielsweise statistisch nachgewiesen, dass ältere Menschen eine bessere Zahlungsmoral haben als jüngere, dann darf das Alter der betroffenen Person als Kriterium in die Berechnung des Scorewerts einfließen. Anschriftendaten jedoch dürfen nicht ausschließlich den Scorewert bestimmen. Bei häufigen Adressänderungen wird von den Auskunfteien auf viele Umzüge geschlossen. Dies wiederum kann ein Hinweis für Zahlungsschwierigkeiten sein. Soll diese Erkenntnis in den Scorewert einfließen, muss die betroffene Person vorab darüber informiert werden. So hat sie die Möglichkeit, die Gründe für ihre Umzüge darzulegen.
Die Datenschutz-Grundverordnung legt größten Wert auf Transparenz und enthält daher stark ausgeprägte Informationspflichten und Auskunftsrechte, die auch das Scoringverfahren umfassen. Betroffene Personen müssen informiert werden und können Auskunft verlangen, unter anderem darüber, wie ihr Scorewert zustande kommt und an wen er übermittelt wurde. Dies muss in allgemein verständlicher Form erfolgen.
Diese Einführung ist auf Basis des Textes „Scoring“ von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz entstanden.
Für ausführlichere Informationen können Sie unter den folgenden Links recherchieren.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Verarbeitung von Positivdaten zu Privatpersonen durch Auskunfteien – Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 11.06.2018
Keine fortlaufenden Bonitätsauskünfte an den Versandhandel – Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 23.03.2018
Wirtschaftsauskunfteien bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz