Stellungnahmen zum neuen Bundesdatenschutzgesetz – Kugelmann: Fortschritt, aber Länderrolle widerspiegeln!

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Anfang August veröffentlichte das Bundesinnenministerium den Entwurf für ein novelliertes Bundesdatenschutzgesetz. Die deutschen Datenschutzbehörden haben dazu mit Stellungnahmen Position bezogen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Professor Dr. Dieter Kugelmann, hat an den Stellungnahmen wesentlich mitgewirkt. Er resümiert: „Wir haben einige Punkte identifiziert, die der Nachschärfung bedürfen. An einem Punkt ist der Entwurf ein Fortschritt: Erstmalig wird darin die schon lange existierende Datenschutzkonferenz als etabliertes Format der Zusammenarbeit zwischen den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden gesetzlich anerkannt.“

Das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt und präzisiert die Datenschutz-Grundverordnung in Bereichen, die die EU-Staaten jeweils selbst ausgestalten dürfen. In Deutschland regelt das Bundesdatenschutzgesetz den Datenschutz bei privaten Unternehmen und Einrichtungen und insbesondere auch die Zuständigkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes.

Datenschutzkonferenz gesetzlich festgeschrieben
Die im Entwurf nun faktisch vorgesehene Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz begrüßen die 18 deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrer gemeinsamen Stellungnahme<https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Bilder_News/23-09-06_DSK-Stellungnahme_BDSG.pdf> ausdrücklich. Die Datenschutzkonferenz ist als Format für die gelingende Zusammenarbeit der Behörden seit langem etabliert. Dieter Kugelmann leitet den im Jahr 2020 gegründeten Arbeitskreis „DSK 2.0“, der auf die weitere Intensivierung und Professionalisierung hinarbeitet. Schon heute hat die Datenschutzkonferenz eine Geschäftsordnung und lässt Mehrheitsbeschlüsse zu. „Der vorliegende Gesetzentwurf schreibt insoweit die Fortschritte fest, die wir in den vergangenen Monaten erzielt haben. Das ist gut.“ Was im Gesetzentwurf jedoch fehle, sei die Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Datenschutzkonferenz. „Die Datenschutzkonferenz braucht eine Geschäftsstelle, um dauerhaft effizient arbeiten zu können. Ich bedaure, dass die Chance zur organisatorischen Festlegung des Gremiums im Gesetzentwurf noch nicht genutzt wurde. Ich werde mich weiter für die Einrichtung einer Geschäftsstelle einsetzen“, so Kugelmann weiter.

Zuständigkeit der Länder
Neben der gemeinsamen Stellungnahme der Datenschutzkonferenz haben die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden eine zweite, eigene Stellungnahme <https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Bilder_News/23-09-06_Laender-Stellungnahme_BDSG.pdf> an das Bundesinnenministerium geschickt. Die Stellungnahme der Länder geht insbesondere auf diejenigen Aspekte des Gesetzentwurfs ein, die die Verteilung der Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden auf föderaler Ebene und die Mitwirkung auf der Ebene der EU betreffen. Dieter Kugelmann stellt fest: „Einige der vorgesehenen Änderungen fallen hinter die Lösungen zurück, die die Aufsichtsbehörden in der Praxis für eine schnelle und gute Abstimmung schon gefunden haben.“ Die Stellungnahme formuliert daher aus Ländersicht konstruktive Vorschläge zu denjenigen Passagen im Gesetzentwurf, die etwa länderübergreifende Datenverarbeitungsvorhaben und die deutsche Vertretung auf EU-Ebene betreffen. Dieter Kugelmann betont: „Als rheinland-pfälzischer Landesdatenschutzbeauftragter leitet mich stets das Ziel, eine einheitliche Anwendung der DS-GVO für alle Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung zu erreichen, ohne die zahlreichen Vorteile der regionalen Zuständigkeit zu verlieren.“

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder<https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Bilder_News/23-09-06_DSK-Stellungnahme_BDSG.pdf> vom 06.09.2023

Stellungnahme der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder<https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Bilder_News/23-09-06_Laender-Stellungnahme_BDSG.pdf> vom 06.09.2023