Telearbeit und Mobiles Arbeiten

Bei der Telearbeit wird die Arbeitsleistung im Wechsel zwischen dem Arbeitsplatz in der Dienststelle und im häuslichen Bereich der Beschäftigten erbracht (Telearbeitsplatz). Die häusliche Arbeitsstätte ist dabei durch elektronische Informationsverarbeitungs- und Kommunikationsmittel mit der Dienststelle verbunden.

Das Mobile Arbeiten ermöglicht im Unterschied zur Telearbeit ortsunabhängiges Arbeiten. Mit Hilfe mobiler Informations- und Kommunikationstechnik wird ein Fernzugriff auf die eigene unternehmens- oder behördeninterne IT-Infrastruktur hergestellt. Im Rahmen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses trägt der Arbeitgeber die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung bei Telearbeit und Mobilem Arbeiten.

Vereinbarkeit mit dem Datenschutz

Der Datenschutz schließt Telearbeit und Mobiles Arbeiten nicht grundsätzlich aus. Eine klare gesetzliche Regelung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Telearbeit und Mobilem Arbeiten gibt es indes nicht. Es sollte deshalb in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der zu verarbeitenden Daten und ihres Verwendungszusammenhangs sorgfältig und differenziert geprüft werden, ob die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben oder Tätigkeiten im Rahmen von Telearbeit und Mobilem Arbeiten datenschutzrechtlich vertretbar ist. Die Entscheidung muss der Arbeitgeber treffen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verlagerung von Tätigkeiten in Telearbeit oder Mobiles Arbeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, Risiken für die Persönlichkeitsrechte dieser Personen birgt. Denn Datenmissbrauch oder eine unzulässige Einflussnahme durch Dritte sind leichter möglich – auch wegen der eingeschränkten Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers.

Risiken bei Arbeitsabläufen

Bei der Bewertung, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen für eine bestimmte Tätigkeit Telearbeit oder Mobiles Arbeiten in Betracht kommen, muss auch berücksichtigt werden, wie hoch das Risiko eines Missbrauchs im Umgang mit personenbezogenen Daten angesichts der gegebenen konkreten Arbeitsabläufe einzustufen ist.

Mobiles Arbeiten birgt beispielsweise immer das Risiko des Verlustes des mobilen Gerätes. Dieses Risiko kann allerdings reduziert werden, wenn die Daten auf dem mobilen Gerät verschlüsselt werden und der Transport des mobilen Gerätes nur im gesperrten Zustand erfolgt. Zur Authentifizierung eingesetzte, hardwarebasierte Vertrauensanker wie Sicherheitskarten sollten getrennt von dem mobilen Gerät aufbewahrt werden.

Kontrollrechte und -pflichten

Da letztendlich die Arbeitgeber die Verantwortung für die personenbezogenen Daten tragen, genügt es nicht, technisch-organisatorische Vorgaben zu treffen. Vielmehr hat der Arbeitgeber/Dienstherr nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, vor und nach der Genehmigung von Telearbeit oder Mobilem Arbeiten routinemäßig und in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.

 

Diese Einführung ist auf Basis der Broschüre „Telearbeit und Mobiles Arbeiten – Ein Datenschutz-Wegweiser“ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entstanden. Für ausführlichere Informationen können Sie unter den folgenden Links recherchieren.

 

Weiterführende Links


Sicheres mobiles Arbeiten“ (Informationsbroschüre) bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik