Videoüberwachung auf Bahnhöfen
Die Bundespolizei ist gemäß den Vorschriften des Bundespolizeigesetzes befugt, selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einzusetzen, um Gefahren für Anlagen und Einrichtungen der Bahn sowie für Personen und Sachen zu erkennen, der sich dort befinden. Zu den Anlagen und Einrichtungen der Bahn zählen der gesamte Bahnhofsbereich, unter anderem also die Bahnhofshalle sowie die Zu- und Abgänge zu den Bahnsteigen.
Zugriff der Bundespolizei auf die Videoaufnahmen
Um ihre Aufgabe der Gefahrenabwehr zu erfüllen, nutzt die Bundespolizei die Videotechnik der Deutschen Bahn AG. Hierzu wurde ein Nutzungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei geschlossen. Die Deutsche Bahn AG überspielt die Videoaufnahmen in eine Datei, die der Bundespolizei zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt ist.
Ein wesentlicher Aspekt der Videoüberwachung ist deren Transparenz. Der Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte durch die Bundespolizei muss gem. § 27 Satz 2 BPolG erkennbar sein. Reisende müssen ohne weiteres erkennen können, dass sie sich im Einzugsbereich hoheitlich betriebener Videoüberwachung befinden. Daher muss die Bundespolizei als verantwortliche Stelle auf entsprechenden Hinweistafeln ausgewiesen werden.
Speicherfristen und neue Videoüberwachungstechniken
Die Auswertung der Erkenntnisse zu den versuchten Bombenattentaten auf Regionalzüge der Deutschen Bahn AG im Sommer 2006 veranlasste den Gesetzgeber dazu, die Speicherfrist für die Videoaufzeichnungen durch die Bundespolizei auf bis zu einen Monat auszudehnen. Bisher waren diese Bilddaten unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit benötigt wurden.
Zusätzlich zu den stationären Videogeräten an Bahnhöfen hat die Bundespolizei seit Mai 2017 die Möglichkeit gemäß § 27 a Bundespolizeigesetz (BPolG) Aufnahmen mit mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, den sogenannten Bodycams, zu erstellen.
Derzeit werden an einem ausgewählten Bahnhof die Videodaten einiger Kameras zum Test von besonderer Auswertesoftware herangezogen. Es soll der polizeiliche Nutzen von sogenannter intelligenter Videoüberwachung getestet werden. In der ersten Testphase wurde Gesichtserkennungssoftware getestet, in der zweiten Testphase sollen verschiedene Gefahrensituationen von der Software erkannt und angezeigt werden.
Diese Einführung ist auf Basis des Textes „Videoüberwachung an Bahnhöfen und anderen Orten“ des BfDI entstanden. Für ausführlichere Informationen können Sie unter den folgenden Links recherchieren.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DS-GVO bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Videoüberwachung von Haus und Grund bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Videoaufnahmen durch die Polizei bei dem Bayerischen Landesbeauftragte für den Datenschutz
Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit